Legalisierung(en) für Algerien

Allgemeine Informationen

Die Legalisierung von Geschäftsdokumenten umfasst alle Urkunden und Dokumente die für algerische Behörden bestimmt sind. Diese Dokumente müssen vorher von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der Industrie- und Handelskammer beglaubigt werden. 

Zeugnisse, Zertifikate und Diplomurkunden müssen vor der Beglaubigung von einem vereidigen Übersetzer in die französische Sprache übersetzt werden und danach vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.

 

Gebühren des Konsulats:

Die Legalisierungsgebühr des algerischen Konsulats beträgt 60,00€ pro Dokument.


Sonstige Bestimmungen:

Die Konsularbezirksbindung legt fest, welches algerische Konsulat für die Legalisierung ihrer Dokumente zuständig ist. Die Bearbeitungszeit Ihrer Dokumente verlängert sich im Konsulat Frankfurt am Main um ca: 3-4 Arbeitstage.

  • Konsulat Berlin: Dokumente aus Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt.
  • Konsulat Frankfurt: Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen.
  • Beim algerischen Generalkonsulat, Frankfurt ist die persönliche Anwesenheit für die Legalisierung von Handelsdokumenten erforderlich (keine Beantragung per Post möglich).
  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 10 Arbeitstage.
  • Für die Beantragung im Konsulat Frankfurt am Main entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 60,00 Euro.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Algerien:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.