Legalisierung(en) für Aserbaidschan

Für die Beglaubigung von Urkunden und Dokumenten sind der Botschaft von Aserbaidschan ausschließlich original Dokumente vorzulegen. Kopierte Dokumente oder beglaubigte Abschriften werden nicht akzeptiert. Die eingereichten Dokumente sollen durch die jeweilige zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland vorbeglaubigt werden.

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Vollmachten, Satzungen etc. müssen vom Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vom entsprechenden Landgericht überbeglaubigt werden.
  • Für die Vorbeglaubigung von Urkunden der Verwaltungsbehörden (z.B. Personenstandsurkunden, Meldebescheinigungen usw.) sind die jeweiligen Regierungspräsidenten (Bezirkisverwaltungen, Bezirksregierungen, Landesinnenministerien, Behörden für Inneres, Senatsverwaltungen, Aufsichts- und Dienstleisungsdirektionen und LABO in Berlin) zuständig.
  • Für die Vorbeglaubigung von Handelspapieren (Ursprungszeungnis, Handelsrechnung) sind Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern zuständig.
  • Für die Vorbeglaubigung polizeilicher Führungszeugnisse sind der Generalbundesanwalt und das Bundeszentralregister zuständig.

Gebühren des Konsulats:

Die Legalisierungsgebühr des Konsulats von Aserbaidschan beträgt 50,00€ pro Dokument.


Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 5 Arbeitstage.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Aserbaidschan:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.