Legalisierung(en) für Guatemala

Um eine Legalisierung beim Konsulat von Guatemala zügig durchführen zu können, müssen die folgenden Bestimmungen eingehalten werden.

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom örtlichen Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Handelsdokumente (Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse) sollen mit der Empfängeradresse in Guatemala versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
  • Handelsregisterauszüge sollen vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Patentanmeldungen sollen vom zuständigen Patentamt vorbeglaubigt werden.
  • Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse, Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
  • Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnisse, Hochschulabschlüsse sollen erst von der ausstellenden Dienststelle und dann von der zuständigen Landesbehörde vorbeglaubigt werden.

Das Dokument von Guatemala akzeptiert nur original Dokumente. Kopien werden nicht legalisiert.

Gebühren des Konsulats:

Die Legalisierungsgebühr des Konsulats von Guatemala beträgt 10,00€ pro Dokument.


Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 7 Arbeitstage.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Guatemala:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.