Legalisierung(en) für Irak

Ursprungzeugnisse und Handelsrechnungen für das gesamte Bundesgebiet werden vom Commercial Attaché in Berlin legalisiert. Alle anderen Dokumente werden von den Konsulaten in Berlin oder Frankfurt/Main legalisiert. Wir dürfen im Konsulat Berlin Dokumente aus dem gesamten Bundesgebiet legalisieren lassen.

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Vollmachten, Handelsregisterauszüge etc. müssen von den Landgerichten überbeglaubigt werde und anschließend vom BfAA Brandenburg endbeglaubigt werden.
  • Alle Handelsdokumente (Ursprungszeugnis, Handelsrechnung, Handelszertifikate...) müssen von der IHK und dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Brandenburg beglaubigt werden, vor Einreichung der Dokumente bei der Ghorfa.
  • Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen können nur gemeinsam legalisiert werden.
  • Für Exporte von Nahrungsmittel ist ein Gesundheitszeugnis zur Legalisierung mit einzureichen.
  • Für Medikamente ist eine Analysezertifikat notwendig.
  • Alle Zertifikate werden nur in Verbindung mit Rechnung (keine Proforma-Rechnung) und Ursprungszeugnis legalisiert.
  • Gesundheitszeugnisse sind vor dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten durch das Gesundheitsministerium vorzubeglaubigen.
  • Alle Seiten eines Dokuments sind mit einem amtlichen Eckstempel zu versehen.
  • Die Invoice Nr. ist auf dem Ursprungszeugnis zu notieren.
  • Im Feld 3 des Ursprungszeugnisses sind die Herstellerländer genaustens angegeben. Z.B. nur EU reicht nicht aus.

Folgende Papiere sind in Kopie beizulegen:

  • Ladeschein (Konnossement)
  • Versicherungsvertrag für die Ware
  • Warentestzertifikat (ausschliesslich akzeptiert von BV France, Bureau Veritas, Tüv, Baltic Control Danisch, Contecta Schweiz)
  • Direktlieferungen (ohne Zwischenhändler) an Ministerien und staatliche Institutionen sind von diesen Richtlinien NICHT betroffen.

Gebühren des Konsulats:

Die Legalisierungsgebühr des Konsulats Irak beträgt 160,00€ pro Dokument.


Sonstige Bestimmungen

Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 5 Arbeitstage.

Bitte beachten:


1. Vor Einreichung der Dokumente bei der Ghorfa ist eine Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich.
2. Alle Seiten eines Dokuments sind mit einem amtlichen Eckstempel zu versetzen.
3. Eine Kopie für die Botschaft muss mit den Dokumenten eingereicht werden.

 

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Irak:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
  • Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
  • Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
  • Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.

Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Mobil: 0160-2131383
mail@visumcompany.de