Legalisierung(en) für Iran

Die zu legalisierenden Dokumente müssen vorher von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der Industrie-und Handelskammer, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht beglaubigt worden sein.

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Vollmachten (Power of Attorney), Verträge und Verpflichtungserklärungen müssen vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten werden von der zuständigen, örtlichen IHK vorbeglaubigt.
  • Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vom Landgericht überbeglaubigt werden.
  • Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.


Gebühren des Konsulats:

Die Legalisierungsgebühr des Konsulats Iran beträgt 60,00€ pro Dokument.

Handelsrechnungen (Gebühren richten sich nach den Warenwert): 12,00 Euro bis 720,00 Euro


Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 5 Arbeitstage.
  • Die Legalisierung von Kopien erfolgt nur bei Vorlage der entsprechenden Original.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Iran:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.