Legalisierung(en) für Jordanien

Das jordanische Konsulat in Berlin legalisiert Dokumente aus dem gesamten Bundesgebiet. Alle Dokumente müssen vor der Legalisierung von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments vorbeglaubigt werden.

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und ähnliche Dokumente müssen vorab durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) beglaubigt werden.
  • Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse müssen immer gemeinsam eingereicht werden. Die Legalisierung von nur einem dieser Dokumente ist ausgeschlossen.
  • Handelsrechnungen dürfen keine Erklärungen, Bilanzen oder Zusicherungen beinhalten. Diese müssen separat vorgelegt werden, worauf Gebühren erhoben werden.
  • Rechnungen und Ursprungszeugnissen von Lebensmitteln muss immer ein Gesundheitszeugnis beigefügt werden, welches von den hierfür zuständigen Behörden ausgestellt wird.
  • Folgende Zeugnisse werden nur dann legalisiert, wenn sie vom Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werden: Gesundheitszeugnisse, Zeugnisse über Radioaktivitätsfreiheit, Zeugnisse über Strahlungsfreiheit, BSE-Zertifikate, Dioxin-Zertifikate, Veterinärzertifikate, Laborzeugnisse, Zeugnisse von Lebensmittelprodukten und Herstellererklärungen für Medikamente.
  • Vollmachten (power of attorney, letter of authorization) für Firmen oder Rechtsanwälte in Jordanien müssen die vollständigen Daten beider Parteien beinhalten. Sie müssen vorab von einem Notar beglaubigt, von einem beeidigten Übersetzer ins Englische oder Arabische übersetzt und vom zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden. Des weiteren muss erkenntlich sein, dass die Vollmacht etc. ausschließlich für die Verwendung in Jordanien erteilt wird.

Alle Dokumente, bis auf Ursprungszeugins, Handelsrechnung und Packliste, müssen vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg endbeglaubigt sein.

Außerdem muss die Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) jedes Handelsdokument vorbeglaubigen, damit eine Legalisierung durch das jordanische Konsulat erfolgen kann.

Gebühren des Konsulats:

Ursprungszeugnis, Handelsrechnung, Gesundheitszeugnisse und Packlisten sind kostenfrei.

Handelszertifikate, Handelsbilanzen, Handelsvollmachten, HR-Auszüge = 69,75 Euro


Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 5 Arbeitstage.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Jordanien:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
  • Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
  • Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
  • Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.
  • Verauslagung aller Gebühren der Konsulate und Behörden

Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Mobil: 0160-2131383
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