Legalisierung(en) für Katar

Das Konsulat von Katar in Berlin legalisiert Dokumente aus dem gesamten Bundesgebiet. Alle Dokumente müssen vor der Legalisierung von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments vorbeglaubigt werden.

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sind nur gemeinsam legalisierbar und müssen von der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorbeglaubigt werden.
  • Ursprungszeugnisse dürfen keinerlei Anhang haben
  • Gesundheitszertifikate und Herstellererklärungen und Verschiffungsdokumente benötigen zur Bearbeitung Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen.
  • Für Exporte von Fleisch wird eine amtliche Bescheinigung verlangt, die besagt, dass kein Pferdefleisch enthalten ist.
  • Jedes Dokument ist separat durch die entsprechende Behörde zu beglaubigen. Sammeldokumente werden NICHT legalisiert.
  • Bei Rechnungsbeträgen in US-Doller bitten wir Sie, uns anzurufen.
  • Verträge, Vollmachten, Assignments müssen vom Notar, Landgericht und dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg
  • Alle Arten von Zertifikaten müssen ebenfalls vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten endbeglaubigt sein.
  • Bei Handelsrechnungen über € 250000 bitten wir Sie die Centbeträge aufzurunden.

Die Ghorfa (Deutsch-Arabische-Handelskammer) in Berlin muss jedes Handelsdokument vorab beglaubigen. Auch diesen Service übernehmen wir gerne für Sie.

Gebühren des Konsulats:

Ursprungszeugnis je 44,00 Euro
Verschiffungsdokumente und/oder Paking List je 44,00 Euro
Handelsverträge je 44,00 Euro
Vollmacht je 44,00 Euro
Handelsregister / Herstellererklärung / CPP / GMP / Analysezertifikat          je 44,00 Euro
Gesundheitszertifikat je 29,00 Euro
Preisliste je 29,00 Euro
Alle privaten oder persönlichen Dokumente + Zeugnisse je 29,00 Euro
Polizeiliches Führungszeugnis je 29,00 Euro

Zeugnisse können nur noch beglaubigt werden, wenn 3 Dokumente vorhanden sind, Notenspiegel, Diplom-Urkunde, Zeugnis. Falls diese nicht vorhanden sind, ist eine Bescheinigung der Uni diesbezüglich vorzulegen.

Handelsrechnungen:

Rechnungen im Original oder Kopie von Betrag 0,00 Euro bis 4.412,00 Euro je 147,00 Euro
Rechnungen im Original oder Kopie von Betrag 4.412,01 Euro bis 29.412,00 Euro je 294,00 Euro
Rechnungen im Original oder Kopie von Betrag 29.412,01 Euro bis 73.529,00 Euro je 735,00 Euro
Rechnungen im Original oder Kopie von Betrag 73.529,01 Euro bis 294.118,00 Euro je 1.471,00 Euro
Rechnungen im Original oder Kopie über  294.118,01 Euro je Rechnungsumme X 0.006 Euro


Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 10 Arbeitstage.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Katar:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
  • Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
  • Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
  • Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.
  • Verauslagung aller Gebühren der Konsulate und Behörden

Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Mobil: 0160-2131383
mail@visumcompany.de