Legalisierung(en) für Syrien

Die zu legalisierenden Dokumente müssen vorab von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der Industrie-und Handelskammer, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht beglaubigt werden.

Leider können wir private Dokumente wie Heiratsurkunden, Zeugnisse oder Geburtsurkunden nicht legalisieren lassen.

Vorbeglaubigung der Dokumente:

  • Vollmachten (Power of Attorney), Verträge und Verpflichtungserklärungen müssen vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Rechnungen und Ursprungszeugnisse müssen den Namen des Herstellers und den Namen und die Adresse des Empfängers in Syrien aufweisen. Alle Dokumente und Handelsrechnungen müssen von den zuständigen deutschen Stellen (IHK) beglaubigt sein. 
  • Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vom Landgericht überbeglaubigt werden.
  • Geschäftliche Dokumente müssen vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg endbeglaubigt werden.
  • Alle Dokumente müssen von der Ghorfa vorbeglaubigt werden. Gerne helfen wir Ihnen auch hier weiter.

Gebühren des Konsulats

  • Ursprungszeugnis, Unbedenklichkeits- und Beschaffenheitserklärungen (gesundheitlich-hygienisch, landwirtschaftlich und chemisch) = 50,00 Euro
  • Handelszeugnisse, die einen Betrag ausweisen (Dokumente mit ausgewiesenem Geschäftswert) = 95,00 Euro
  • Gebühren für Handelsrechnungen werden nach folgender Formel berechnet:
  • €-Rechnungen: 1. Euro x 527,64 = ? (aufrunden bis auf die nächsten vollen 5 Euro)
  • 2. Ergebnis x 0,015 (aufrunden bis auf die nächsten vollen 5 Euro).
  • 3. Ergebnis / 527,64
  • 4. Ergebnis auf die nächsten vollen 5,00 Euro aufrunden = Gebühr

Höchstgrenze der Gebühren für eine Handelsrechnung beträgt: 4.740,00 Euro

Mindestgebühren für eine Handelsrechnung beträgt:  95,00 Euro

Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 7 Arbeitstage.
  • Die Botschaft Syrien kann vorübergehend die Gebühren nur in bar annehmen
  • Handelsdokumente müssen von der GHORFA (Deutsch-Arabische-Handelskammer) in Berlin vorbeglaubigt werden. Auch diesen Service übernehmen wir gerne für Sie.
  • Die Gebühren der Ghorfa betragen derzeit 25,00 Euro pro Dokument.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Syrien:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
  • Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
  • Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
  • Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.

Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Mobil: 0160-2131383
mail@visumcompany.de