Legalisierung(en) für Thailand

Alle Dokumente, die vom thailändischen Konsulat legalisierte werden sollen, müssen zuvor von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der Industrie-und Handelskammer, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht beglaubigt werden.

Bitte beachten Sie die strengen Konsularbezirksbindungen der thailändischen Konsulate in Hamburg, Berlin, Frankfurt, München. Die Bearbeitungszeit Ihrer Dokumente verlängert sich in den Konsulaten Frankfurt am Main, München und Hamburg um ca: 3-4 Arbeitstage. Für Dokumente, die nicht in Berlin legalisiert werden können wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 60,00 Euro berechnet.

  • Das Konsulat in Frankfurt am Main ist zuständig für die Bundesländer: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz
  • Das Konsulat in München ist zuständig für Bayern und Baden-Württemberg.
  • Das Konsulat in Hamburg ist zuständig für die Bundesländer: Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
  • Das Konsulat in Berlin ist zuständig für die Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Vollmachten (Power of Attorney), Verträge und Verpflichtungserklärungen müssen vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten werden von der zuständigen, örtlichen IHK vorbeglaubigt. Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland sind, ist auch deren Ursprungsland anzugeben.
  • Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vom Landgericht überbeglaubigt werden.
  • Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.

Gebühren des Konsulats:

Die Legalisierungsgebühr des thailändischen Konsulats beträgt 15,00€ pro Dokument.


Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 5 Arbeitstage.
  • Das thailändische Konsulat verlangt derzeit keine Vorabübersetzung der zu legalisierenden Dokumente.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Thailand:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
  • Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
  • Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
  • Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesverwaltungsamt, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.
  • Verauslagung aller Gebühren der Konsulate und Behörden

Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
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Mobil: 0160-2131383
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