Legalisierung(en) für Ägypten

Das ägyptische Konsulat legalisiert ausschließlich Dokumente, die in den Sprachen Englisch, Französisch oder Arabisch vorliegen. Sollte ihr Dokument nur in deutscher Sprache vorliegen, so müssen Sie dieses von einem vereidigten Übersetzer aus Deutschland übersetzen lassen. Anschließend soll die Übersetzung vom zuständigen Landgerichtspräsidenten überbeglaubigt werden. Bitte achten Sie darauf, dass der Übersetzer seine Übersetzung hinter das deutsche Original heftet. Wir bieten ihnen für diese Fälle auch einen Übersetzungs- und Vorbeglaubigungsservice an. 

Das ägyptische Konsulat legalisiert ausschließlich original Dokumente. Beglaubigte Abschriften vom Notar werden nicht bearbeitet bzw. legalisiert. Außerdem muss der Notar auch die Funktion des Unterzeichnenden, z. B. Geschäftsführer oder Abteilungsleiter mit Angabe der Abteilung/des Bereichs, bestätigen.  

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Produktlisten sollen von ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer vorbeglaubigt werden. Es werden ab sofort keine elektonischen Signaturen mehr akzeptiert.
  • Vollmachten, Handelsregisterauszüge, Notarielle Beglaubigungen, Verträge, Verpflichtungserklärungen und Übersetzungen sind vom zuständigen Landgerichtspräsidenten vorzubeglaubigen.
  • Gesundheits- und Genusstauglichkeitsbescheinigungen für Lebensmittel, Lebensmittelzusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukt, Getränke müssen von ihrem zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, oder alternativ vom Regierungspräsidium beglaubigt sein.

Gebühren des Konsulats:

  • Die Legalisierungsgebühr des ägyptischen Konsulats beträgt 204,00€ pro Dokument.
  • Die Gebühr für die Legalisierung von Übersetzungen beträgt beträgt zusätzlich 75,00€ plus 2,00€ pro Seite (ab der 2. Seite).

Sonstige Bestimmungen:

  • Die Bearbeitungszeit des ägyptischen Konsulats beträgt ca: 5 Arbeitstage.
  • Wenn die Kopie eines Dokuments legalisiert werden soll, so ist dies nur möglich, wenn der original Stempel der deutschen Behörde angebracht wurde.
  • Mehrseitige Dokumente müssen an der oberen linken Ecke von der auszustellenden Behörde versiegelt werden.

Bitte beachten Sie die strengen Konsularbezirksbindungen der ägyptischen Konsulate in Hamburg, Frankfurt, Berlin. Die Bearbeitungszeit Ihrer Dokumente verlängert sich in den Konsulaten Frankfurt am Main und Hamburg um ca: 3-4 Arbeitstage. Für Dokumente, die nicht in Berlin legalisiert werden können wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 60,00 Euro berechnet.

  • Das Konsulat in Frankfurt am Main ist zuständig für die Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW, Saarland, Rheinland-Pfalz
  • Das Konsulat in Hamburg ist zuständig für die Bundesländer: Bremen Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
  • Das Konsulat in Berlin ist zuständig für die Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Ägypten:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
  • Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
  • Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
  • Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.

Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Mobil: 0160-2131383
mail@visumcompany.de