Legalisierung(en) für Angola

Die Legalisierung von Dokumenten umfasst alle Urkunden und Dokumente die für angolanische Behörden bestimmt sind. 

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Handelsdokumente (Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse) sollen mit der Empfängeradresse in Angola versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
  • Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom örtlichen Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Handelsregisterauszüge sollen vom Amtsgericht ausgestellt und vom zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden.
  • Patentanmeldungen sollen vom zuständigen Patentamt vorbeglaubigt werden.
  • Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse, Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
  • Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnisse, Hochschulabschlüsse sollen erst von der ausstellenden Dienststelle und dann von der zuständigen Landesbehörde vorbeglaubigt werden.
  • Dokumente müssen in portugiesischer Sprache vorliegen oder mit einer portugiesischen Übersetzung zur Beglaubigung eingereicht werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die Übersetzung.

Gebühren des Konsulats:

Die Legalisierungsgebühr des angolanischen Konsulats beträgt 60,00€ pro Dokument / Seite.


Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 5 Arbeitstage.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Angola:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
  • Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
  • Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
  • Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesverwaltungsamt, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.

Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Mobil: 0160-2131383
mail@visumcompany.de