Legalisierung(en) für Angola
Die Legalisierung von Dokumenten umfasst alle Urkunden und Dokumente die für angolanische Behörden bestimmt sind.
Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:
- Handelsdokumente (Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse) sollen mit der Empfängeradresse in Angola versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
- Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom örtlichen Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Handelsregisterauszüge sollen vom Amtsgericht ausgestellt und vom zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden.
- Patentanmeldungen sollen vom zuständigen Patentamt vorbeglaubigt werden.
- Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse, Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
- Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnisse, Hochschulabschlüsse sollen erst von der ausstellenden Dienststelle und dann von der zuständigen Landesbehörde vorbeglaubigt werden.
- Dokumente müssen in portugiesischer Sprache vorliegen oder mit einer portugiesischen Übersetzung zur Beglaubigung eingereicht werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die Übersetzung.
Gebühren des Konsulats:
Die Legalisierungsgebühr des angolanischen Konsulats beträgt 60,00€ pro Dokument / Seite.
Sonstige Bestimmungen
- Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 5 Arbeitstage.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Angola:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
- Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
- Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
- Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
- Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesverwaltungsamt, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.
Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Mobil: 0160-2131383
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