Legalisierung(en) für Bahrain

Ab dem 01. Februar 2017 werden Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen nur zusammen legalisiert. Sollte nur Ursprungszeugnisse legalisiert werden, bedarf die einer schriftlichen Bestätigung des bahrainischen Kunden auf Verzicht der Legalisierung der Handelsrechnungen.

  1. Die IHK und die Ghorfa müssen jedes Handelsdokument (Ursprungszeugnis und Rechnung) legalisieren.
  2. Vollmachten, Verträge und Assignments müssen vom Notar und Landesgericht vorbeglaubigt werden.
  3. Ursprungszeugnisse dürfen keinerlei Anhänge besitzen.

Gebühren:

Die Gebühren für die Legalisierung von Handelsrechnungen hängen vom Rechnungsbetrag ab.

Konsulatsgebühren:

Ursprungszeugnis, Zertifikat, je Exemplar
40,00 €

Handelsrechnung Betragswert
bis 2.000,00 € 16,00 €
von 2.001,00 € bis 10.000,00 € 32,00 €
von 10.001,00 € bis 20.000,00 € 80,00 €
von 20.001,00 € bis 40.000,00 € 160,00 €
von 40.001,00 € bis 200.000,00 € 240,00 €
ab 200.001,00 € 400,00 €
Vollmachten 56,00 €

Alle anderen Dokumente
40,00 €

Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 7 Arbeitstage.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Bahrain:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.