Legalisierung(en) für Bangladesh
Sämtliche eingereichten Dokumente, die vom Konsulat von Bangladesh legalisiert werden sollen, müssen durch die jeweilige zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland vorbeglaubigt werden.
Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:
- Vollmachten, Satzungen etc. müssen vom Notar, dem zuständigen Landgericht sowie vom Bundesverwaltungsamt in Köln vorbeglaubigt werden.
- Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt, vom entsprechenden Landgericht überbeglaubigt und vom Bundesverwaltungsamt endbeglaubigt werden.
- Für die Vorbeglaubigung von Handelspapieren sind Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern zuständig.
Gebühren des Konsulats:
Die Legalisierungsgebühr des Konsulats von Bangladesh erfragen Sie bitte direkt bei der VisumCompany.
Sonstige Bestimmungen
- Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 10 Arbeitstage.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Bangladesh:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.