Legalisierung(en) für Bangladesh

Sämtliche eingereichten Dokumente, die vom Konsulat von Bangladesh legalisiert werden sollen, müssen durch die jeweilige zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland vorbeglaubigt werden. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Vorbeglaubigung Ihrer Dokumente behilflich.

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Vollmachten, Satzungen etc. müssen vom Notar, dem zuständigen Landgericht sowie vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg vorbeglaubigt werden.
  • Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt, vom entsprechenden Landgericht überbeglaubigt und vom Bundesamt endbeglaubigt werden.
  • Für die Vorbeglaubigung von Handelspapieren sind Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern zuständig.

Gebühren des Konsulats:

Die Legalisierungsgebühr des Konsulats von Bangladesh beträgt 10,00 Euro pro Dokument.


Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 5-8 Arbeitstage.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Bangladesh:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.