Legalisierung(en) für Belarus
Die Republik Belarus ist dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1951 beigetreten. Das bedeutet, dass eine Legalisation deutscher Dokumente durch das Konsulat nicht mehr notwendig ist. Für die Verwendung Ihres Dokuments in Belarus ist demnach die Apostille eines deutschen Gerichts ausreichend.
Gerne sind wir Ihnen bei der Einholung der Apostille behilflich.
Folgende Dokumente benötigen wir von Ihnen für die Beschaffung der Apostille:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.