Legalisierung(en) für Brasilien
Brasilien ist am 14. August 2016 dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (HLÜ, 5. Oktober 1961) beigetreten. Damit ist eine Legalisation von deutschen Dokumenten durch das brasilianische Konsulat nicht mehr notwendig.
Das Abkommen vereinfacht den Dokumentenverkehr zwischen 111 Ländern, unter ihnen Deutschland und Brasilien. Dies betrifft den Einsatz von brasilianischen Dokumenten im Ausland und ausländischen Dokumenten in Brasilien, wie Zeugnisse und andere schulische Dokumente, Vollmachten, und standesamtliche oder notarielle Urkunden.
Ab dem 14. August 2016 führen die brasilianischen Konsularbehörden daher keine Legalisationen ausländischer Dokumente mehr durch.
Statt einer konsularischen Legalisation müssen deutsche Dokumente stattdessen mit einer Haager Apostille versehen werden. Diese Apostille wird zum Beispiel von deutschen Gerichten angebracht.
Gerne sind wir Ihnen bei der Einholung der Apostille behilflich.
Folgende Dokumente benötigen wir von Ihnen für die Beschaffung der Apostille:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.