Legalisierung(en) für Chile
Chile ist am 30. August 2016 dem Haager Übeinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (HLÜ, 5. Oktober 1961) beigetreten. Damit ist eine Legalisation von deutschen Dokumenten durch das chilenische Konsulat nicht mehr notwendig.
Das Abkommen vereinfacht den Dokumentenverkehr zwischen 111 Ländern, unter ihnen Deutschland und Chile. Dies betrifft den Einsatz von chilenischen Dokumenten im Ausland und ausländischen Dokumenten in Chile, wie Zeugnisse und andere schulische Dokumente, Vollmachten, und standesamtliche oder notarielle Urkunden.
Statt einer konsularischen Legalisation müssen deutsche Dokumente stattdessen mit einer Haager Apostille versehen werden. Diese Apostille wird zum Beispiel von deutschen Gerichten angebracht.
Gerne sind wir Ihnen bei der Einholung der Apostille behilflich.
Folgende Dokumente benötigen wir von Ihnen für die Beschaffung der Apostille:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.