Legalisierung(en) für China

Alle Dokumente müssen vor der Legalisierung durch die chinesische Botschaft von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments vorbeglaubigt werden:

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Vollmachten und Verträge müssen vom Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Handelsregisterauszüge sollen vom Amtsgericht und anschließend vom Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Patentanmeldungen sollen vom zuständigen Patentamt vorbeglaubigt werden.
  • Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse, Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
  • Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnisse, Hochschulabschlüsse sollen erst von der ausstellenden Dienststelle und dann von der zuständigen Landesbehörde vorbeglaubigt werden.

Alle zu legalisierenden Urkunden müssen dann abschließend vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg endbeglaubigt werden. Erst danach kann die Legalisierung durch die chinesische Botschaft erfolgen. Auf Wunsch übernehmen wir auch diesen Schritt für Sie. Bitte sprechen sie uns an.

Wichtiger Hinweis:

Bitte verwenden Sie in Ihren Dokumenten (Power of Attorney, Letter of Consent etc.) nicht die Bezeichnung "in mainland China". Diese Formulierung wird vom chinesischen Konsulat nicht akzeptiert und führt dazu, dass das betreffende Dokument nicht legalisiert wird. Verwenden Sie stattdessen die Bezeichnungen: "in the mainland of China", "chinese mainland" oder "China´s mainland".

Sonstige Bestimmungen

Das chinesische Konsulat in Berlin bietet derzeit nur einen eingeschränkten Service bezüglich der Legalisierung von Dokumenten an. Das Konsulat in Berlin hat derzeit an den Tagen Montag, Mittwoch und Freitags geöffnet. An diesen Tagen kann ein Termin im China Service Centre Berlin vereinbart werden.

 

Gebühren des Konsulats:

 

                             Bearbeitungszeit

 

Urkundenart        

Normale Bearbeitung (5 Arbeitstage)

Schnelle Bearbeitung (2 Arbeitstage) +25 Euro

Express Bearbeitung (1 Arbeitstag) +35 Euro

Urkunden für zivile Angelegenheiten von chinesischen Staatsbürgern

6 Euro zur Zeit nicht möglich zur Zeit nicht möglich

Urkunden für Geschäftsangelegenheiten von chinesischen Staatsbürgern

13 Euro zur Zeit nicht möglich zur Zeit nicht möglich

Urkunden für zivile Angelegenheiten von nicht-chinesischen Staatsbürgern

15 Euro zur Zeit nicht möglich zur Zeit nicht möglich

Urkunden für Geschäftsangelegenheiten von nicht-chinesischen Staatsbürgern

35 Euro zur Zeit nicht möglich zur Zeit nicht möglich


Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt 5 Arbeitstage.
  • Zusätzlich zu den Konsulargebühren fallen noch Gebühren vom Chinese Service Centre an (42,65 Euro/pro Dokument)
  • Auf Grund des zusätzlichen Aufwands (Terminvereinbarung, lange Wartezeit, etc.) berechnen wir für jeden Legalisierungsauftrag zusätzlich 80,00 Euro zzgl. MwSt.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung China:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • Vollmacht für die VisumCompany (siehe Beispiel auf der rechten Seite)
  • Kopie eines Handelsregisterauszugs des deutschen Unternehmens (nur bei Handelslegalisierungen)
  • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers oder Gesellschafters des beantragenden Unternehmens (der Geschäftsführer/Gesellschafter etc. muss zwingend im Handelsregisterauszug vermerkt sein)
  • Antragsformular Legalisierung - siehe Link rechts - (unterschrieben vom Geschäftsführer)
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
  • Die Vollmacht für uns  sowie der Legalisierungantrag des Konsulats müssen zwingend mit einem Füllfederhalter unterschrieben werden.

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
  • Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
  • Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
  • Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.

Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Telefon 030-74789188
Mobil: 0160-2131383
Fax 030-74789175
mail@visumcompany.de