Legalisierung(en) für China
Die VR China ist am 09.11.2023 dem Haager Übereinkommen beigetreten. Dies bedeutet, dass ab sofort Dokumente lediglich mit einer Apostille z.B. vom Landgericht versehen werden müssen, um in China anerkannt zu werden.
Eine Legalisierung von geschäftlichen oder privaten Dokumenten durch das chinesische Konsulat ist nicht mehr erforderlich und wird auch nicht mehr durch geführt.
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