Legalisierung(en) für Guatemala
Um eine Legalisierung beim Konsulat von Guatemala zügig durchführen zu können, müssen die folgenden Bestimmungen eingehalten werden.
Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:
- Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom örtlichen Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Handelsdokumente (Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse) sollen mit der Empfängeradresse in Guatemala versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
- Handelsregisterauszüge sollen vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Patentanmeldungen sollen vom zuständigen Patentamt vorbeglaubigt werden.
- Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse, Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
- Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnisse, Hochschulabschlüsse sollen erst von der ausstellenden Dienststelle und dann von der zuständigen Landesbehörde vorbeglaubigt werden.
Das Dokument von Guatemala akzeptiert nur original Dokumente. Kopien werden nicht legalisiert.
Gebühren des Konsulats:
Die Legalisierungsgebühr des Konsulats von Guatemala beträgt 10,00€ pro Dokument.
Sonstige Bestimmungen
- Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 7 Arbeitstage.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Guatemala:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.