Legalisierung(en) für Indien
Die zu legalisierenden Dokumente müssen vorher von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der Industrie-und Handelskammer, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht vorbeglaubigt worden sein.
Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:
- Vollmachten (Power of Attorney), Verträge und Verpflichtungserklärungen müssen vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten werden von der zuständigen, örtlichen IHK vorbeglaubigt.
- Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vom Landgericht überbeglaubigt werden.
- Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom
zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
Gebühren des Konsulats:
Die Legalisierungsgebühr des indischen Konsulats beträgt 44,00€ pro Dokument. Hinzu kommt eine Beabeitungsgebühr in Höhe von ca: 30,00 Euro des indischen Service Centre (außer Berlin und München).
Sonstige Bestimmunge
Die Bearbeitungszeit im Konsulat Berlin beträgt ca: 2-3 Arbeitstage. In den Konsulaten Frankfurt, Hamburg und München verlängert sich die Bearbeitungszeit auf 10-15 Arbeitstage.
Die Konsularbezirksbindung legt fest, welches indische Konsulat für die Legalisierung ihrer Dokumente zuständig ist.
- Konsulat Berlin: Dokumente aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
- Konsulat Frankfurt: Dokumente aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.
- Konsulat Hamburg: Dokumente aus Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein.
- Konsulat München: Dokumente aus Bayern, Baden-Württemberg.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Indien:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
- Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
- Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
- Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
- Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.
- Verauslagung aller Gebühren der Konsulate und Behörden
Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Mobil: 0160-2131383
mail@visumcompany.de