Legalisierung(en) für Indien

Die zu legalisierenden Dokumente müssen vorher von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der Industrie-und Handelskammer, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht vorbeglaubigt worden sein.

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Vollmachten (Power of Attorney), Verträge und Verpflichtungserklärungen müssen vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten werden von der zuständigen, örtlichen IHK vorbeglaubigt.
  • Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vom Landgericht überbeglaubigt werden.
  • Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom
    zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.

Gebühren des Konsulats:

Die Legalisierungsgebühr des indischen Konsulats beträgt 44,00€ pro Dokument. Hinzu kommt eine Beabeitungsgebühr in Höhe von ca: 30,00 Euro des indischen Service Centre (außer Berlin und München).


Sonstige Bestimmunge

Die Bearbeitungszeit im Konsulat Berlin beträgt ca: 2-3 Arbeitstage. In den Konsulaten Frankfurt, Hamburg und München verlängert sich die Bearbeitungszeit auf 10-15 Arbeitstage.

Die Konsularbezirksbindung legt fest, welches indische Konsulat für die Legalisierung ihrer Dokumente zuständig ist.

  • Konsulat Berlin: Dokumente aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
  • Konsulat Frankfurt: Dokumente aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.
  • Konsulat Hamburg: Dokumente aus Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein.
  • Konsulat München: Dokumente aus Bayern, Baden-Württemberg.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Indien:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
  • Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
  • Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
  • Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.
  • Verauslagung aller Gebühren der Konsulate und Behörden

Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Mobil: 0160-2131383
mail@visumcompany.de