Legalisierung(en) für Iran
Die zu legalisierenden Dokumente müssen vorher von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der Industrie-und Handelskammer, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht beglaubigt worden sein.
Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:
- Vollmachten (Power of Attorney), Verträge und Verpflichtungserklärungen müssen vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten werden von der zuständigen, örtlichen IHK vorbeglaubigt.
- Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vom Landgericht überbeglaubigt werden.
- Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
Gebühren des Konsulats:
Die Legalisierungsgebühr des Konsulats Iran beträgt 60,00€ pro Dokument.
Handelsrechnungen (Gebühren richten sich nach den Warenwert): 12,00 Euro bis 720,00 Euro
Sonstige Bestimmungen
- Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 5 Arbeitstage.
- Die Legalisierung von Kopien erfolgt nur bei Vorlage der entsprechenden Original.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Iran:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.