Legalisierung(en) für Jemen
Das jemenitische Konsulat in Berlin legalisiert Dokumente aus dem gesamten Bundesgebiet. Alle Dokumente müssen vor der Legalisierung von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments vorbeglaubigt werden.
Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind von der Industrie- und Handelskammer vorzubeglaubigen.
- Handelsvertrag, Vertretervertrag, Auszug aus dem Handelsregister, Vollmachten und Herstellungserlaubnis sind von einem Notar und dem Landgericht vorzubeglaubigen.
- Gesundheitsbescheinigung und Radiationsbescheinigung sind von der Gesundheitsbehörde vorzubeglaubigen.
Alle Dokumente müssen außerdem von der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) vorbeglaubigt werden.
Gebühren des Konsulats:
Ursprungszeugnis, Radiationsbescheinigung, Certificate of Pharmaceutical Product, Gesundheitsbescheinigung,
Auszug aus dem Handelsregister = 250,00 Euro
Handelsrechnungen (Gebühren richten sich nach den Warenwert): 200,00 Euro bis 600,00 Euro
Handelsvertrag, Vertretervertrag, Vollmachten, Herstellungserlaubnis Zertifikate, die von Notar und Landgericht beglaubigt wurden und bei den 150€ nicht erwähnt sind = 250,00 Euro
Zu legalisierende Kopien = 100,00 Euro
Sonstige Bestimmungen
- Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 2 Arbeitstage.
- Die Legalisierung von Kopien erfolgt nur bei Vorlage der entsprechenden Original.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Jemen:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.