Legalisierung(en) für Katar
Das Konsulat von Katar in Berlin legalisiert Dokumente aus dem gesamten Bundesgebiet. Alle Dokumente müssen vor der Legalisierung von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments vorbeglaubigt werden.
Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:
- Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sind nur gemeinsam legalisierbar und müssen von der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorbeglaubigt werden.
- Ursprungszeugnisse dürfen keinerlei Anhang haben
- Gesundheitszertifikate und Herstellererklärungen und Verschiffungsdokumente benötigen zur Bearbeitung Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen.
- Für Exporte von Fleisch wird eine amtliche Bescheinigung verlangt, die besagt, dass kein Pferdefleisch enthalten ist.
- Jedes Dokument ist separat durch die entsprechende Behörde zu beglaubigen. Sammeldokumente werden NICHT legalisiert.
- Bei Rechnungsbeträgen in US-Doller bitten wir Sie, uns anzurufen.
- Verträge, Vollmachten, Assignments müssen vom Notar, Landgericht und dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg
- Alle Arten von Zertifikaten müssen ebenfalls vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten endbeglaubigt sein.
- Bei Handelsrechnungen über € 250000 bitten wir Sie die Centbeträge aufzurunden.
Die Ghorfa (Deutsch-Arabische-Handelskammer) in Berlin muss jedes Handelsdokument vorab beglaubigen. Auch diesen Service übernehmen wir gerne für Sie.
Gebühren des Konsulats:
Ursprungszeugnis | je 44,00 Euro |
Verschiffungsdokumente und/oder Paking List | je 44,00 Euro |
Handelsverträge | je 44,00 Euro |
Vollmacht | je 44,00 Euro |
Handelsregister / Herstellererklärung / CPP / GMP / Analysezertifikat | je 44,00 Euro |
Gesundheitszertifikat | je 29,00 Euro |
Preisliste | je 29,00 Euro |
Alle privaten oder persönlichen Dokumente + Zeugnisse | je 29,00 Euro |
Polizeiliches Führungszeugnis | je 29,00 Euro |
Zeugnisse können nur noch beglaubigt werden, wenn 3 Dokumente vorhanden sind, Notenspiegel, Diplom-Urkunde, Zeugnis. Falls diese nicht vorhanden sind, ist eine Bescheinigung der Uni diesbezüglich vorzulegen.
Handelsrechnungen:
Rechnungen im Original oder Kopie von Betrag | 0,00 Euro | bis 4.412,00 Euro | je 147,00 Euro |
Rechnungen im Original oder Kopie von Betrag | 4.412,01 Euro | bis 29.412,00 Euro | je 294,00 Euro |
Rechnungen im Original oder Kopie von Betrag | 29.412,01 Euro | bis 73.529,00 Euro | je 735,00 Euro |
Rechnungen im Original oder Kopie von Betrag | 73.529,01 Euro | bis 294.118,00 Euro | je 1.471,00 Euro |
Rechnungen im Original oder Kopie über | 294.118,01 Euro | je Rechnungsumme X | 0.006 Euro |
Sonstige Bestimmungen
- Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 10 Arbeitstage.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Katar:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
- Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
- Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
- Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
- Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.
- Verauslagung aller Gebühren der Konsulate und Behörden
Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Mobil: 0160-2131383
mail@visumcompany.de