Legalisierung(en) für Kuba

Für den Gebrauch von Dokumenten auf Kuba ist eine Legalisierung des Konsulats mit vorheriger Vorbeglaubigung durch deutsche Behörden notwendig.

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und ähnliche Dokumente müssen vorab durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) beglaubigt werden.
  • Vollmachten (power of attorney, letter of authorization) für Firmen oder Rechtsanwälte in Kuba müssen die vollständigen Daten beider Parteien beinhalten. Sie müssen vorab von einem Notar beglaubigt, vom zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden.
  • Handelsregisterauszüge sollen vom Amtsgericht ausgestellt und vom zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden.

Gebühren des Konsulats:

  • Die Legalisierungsgebühren des Konsulats betragen 170,00 Euro pro Dokument
  • Die Kosten für die spanische Übersetzung werden mit 50,00 Euro pro Seite veranschlagt.

Die aufgeführten Preise sind ausschließlich für in Deutschland ausgestellte Dokumente gültig. Wir bieten Ihnen außerdem auch die Übersetzung Ihrer Dokumente in die spanische Sprache an.

Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 5 Arbeitstage.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Kuba:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.