Legalisierung(en) für Kuwait
Das Konsulat von Kuwait legalisiert ausschließlich Dokumente von Unternehmen, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:
- Verträge und Vollmachten sind auf ihrem eigenen Kopfbogen zu schreiben und durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
- Ein Handelsregisterauzug ist vom Amtsgericht und Landgericht vorzubeglaubigen.
- Für die Bescheinigung des Patentamtes genügt eine Beglaubigung durch das Patentamt.
- Zertifikate und Herstellererklärungen sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzu-beglaubigen.
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
- Auf allen einzureichenden Dokumenten ist die genaue Empfängeradresse in Kuwait anzugeben. Auf Dokumenten zu Punkt 5. sind das Ursprungsland sowie der Hersteller der Waren zu vermerken.
- Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland sind, ist auch deren Ursprungsland anzugeben.
Gebühren des Konsulats:
- Handelsrechnungen, je Exemplar 50,- Euro
- Ursprungszeugnisse, Packlisten je Exemplar 75,- Euro
- Zertifikate und Herstellererklärungen, je Exemplar 25,- Euro
- Bescheinigung des Patentamtes, je Exemplar 25,- Euro
- Verträge und Vollmachten, je Exemplar 25,- Euro
Die Ghorfa (Deutsch-Arabische-Handelskammer) muss jedes Handelsdokument vorab beglaubigen.
Sonstige Bestimmungen
- Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 5 Arbeitstage.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Kuwait:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.