Legalisierung(en) für Kuwait

Das Konsulat von Kuwait legalisiert ausschließlich Dokumente von Unternehmen, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Verträge und Vollmachten sind auf ihrem eigenen Kopfbogen zu schreiben und durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
  • Ein Handelsregisterauzug ist vom Amtsgericht und Landgericht vorzubeglaubigen.
  • Für die Bescheinigung des Patentamtes genügt eine Beglaubigung durch das Patentamt.
  • Zertifikate und Herstellererklärungen sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzu-beglaubigen.
  • Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
  • Auf allen einzureichenden Dokumenten ist die genaue Empfängeradresse in Kuwait anzugeben. Auf Dokumenten zu Punkt 5. sind das Ursprungsland sowie der Hersteller der Waren zu vermerken.
  • Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland sind, ist auch deren Ursprungsland anzugeben.

Gebühren des Konsulats:

  • Handelsrechnungen, je Exemplar 50,- Euro
  • Ursprungszeugnisse, Packlisten je Exemplar 75,- Euro
  • Zertifikate und Herstellererklärungen, je Exemplar 25,- Euro
  • Bescheinigung des Patentamtes, je Exemplar 25,- Euro
  • Verträge und Vollmachten, je Exemplar 25,- Euro

Die Ghorfa (Deutsch-Arabische-Handelskammer) muss jedes Handelsdokument vorab beglaubigen.

Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 5 Arbeitstage.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Kuwait:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.