Legalisierung(en) für Libanon
Es werden ausschließlich original Dokumente beglaubigt. Beglaubigte Abschriften eines Notars oder andere Kopien werden nicht legalisiert. Alle Dokumente müssen vor der Legalisierung durch die libanesische Botschaft von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments vorbeglaubigt werden. Jedes Dokument, das zur Legalisierung vorgelegt wird, ist zuvor von der IHK bzw. dem Amts- oder Landgericht zu beglaubigen.
Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:
- Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse können nur gemeinsam beglaubigt werden, sie müssen von der IHK beglaubigt sein und Namen und Adresse einer Firma im Libanon enthalten.
- Vollmachten und Bestätigungen müssen vom Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Handelsregisterauszüge sollen vom Amtsgericht ausgestellt und vom zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden.
Gebühren des Konsulats:
- Ursprungszeugnisse = 11,00 Euro
- Handelsrechnungen (Original): Es wird eine Gebühr in Höhe von 4 ‰ des Rechnungsbetrages erhoben + Gebühren abhängig vom Rechnungsbetrag (Minimum 17,00 Euro bis 1.374,00 Euro Maximum).
- Erklärungen über Aktivitäten im Ausland = 33,00 Euro.
- Preislisten = 33,00 Euro.
- Produktzertifikate = 83,00 Euro.
- Beglaubigung von anderen Geschäftsvorgängen = 83,00 Euro.
- Dokumente mit zwei Unterschriften (z.B. Vollmachten) = 166,00 Euro.
Sonstige Bestimmungen
- Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 5-7 Arbeitstage.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Libanon:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
- Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
- Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
- Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
- Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.
- Verauslagung aller Gebühren der Konsulate und Behörden
Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Mobil: 0160-2131383
mail@visumcompany.de