Legalisierung(en) für Marokko

Alle Dokumente müssen vor der Legalisierung durch das marokkanische Konsulat von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments vorbeglaubigt werden. Jedes Dokument, das zur Legalisierung vorgelegt wird, ist zuvor von der IHK bzw. dem Amts- oder Landgericht zu beglaubigen.

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse können nur gemeinsam beglaubigt werden, sie müssen von der IHK beglaubigt sein und Namen und Adresse einer Firma in Marokko enthalten.
  • Vollmachten und Bestätigungen müssen vom Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Handelsregisterauszüge sollen vom Amtsgericht ausgestellt und vom zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden.

Gebühren des Konsulats:

  • 26,00 Euro pro Dokument


Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 7 Arbeitstage.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Marokko:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.