Legalisierung(en) für Mongolei
Das Konsulat der Mongolei legalisiert ausschließlich Dokumente die von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments vorbeglaubigt wurden. Jedes Dokument, das zur Legalisierung vorgelegt wird, ist zuvor von der IHK bzw. dem Amts- oder Landgericht zu beglaubigen.
Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:
- Handelsregisterauszüge sollen vom Amtsgericht ausgestellt und anschließend vom zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden.
- Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse können nur gemeinsam beglaubigt werden, sie müssen von der IHK beglaubigt sein und Namen und Adresse einer Firma in der Mongolei enthalten.
- Vollmachten und Bestätigungen müssen vom Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
Gebühren des Konsulats:
- auf Nachfrage
Sonstige Bestimmungen
- Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 5 Arbeitstage.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung der Mongolei:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.