Legalisierung(en) für Myanmar

Alle Dokumente, die in Myanmar Verwendung finden sollen, müssen zuvor vom Konsulat Myanmar legalisiert werden. Das Konsulat von Myanmar legalisiert ausschließlich Dokumente die von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments vorbeglaubigt wurden.

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Handelsregisterauszüge sollen vom Amtsgericht ausgestellt und dem Landgericht überbeglaubigt werden.
  • Vollmachten und Bestätigungen müssen vom Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.

Alle Dokumente müssen anschließend vom Bundesverwaltungsamt in Köln endbeglaubigt werden. Gerne helfen wir Ihnen auch in dieser Angelegenheit.

Gebühren des Konsulats:

  • 25,00 Euro pro Dokument


Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 10 Arbeitstage.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Myanmar:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
  • Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
  • Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
  • Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesverwaltungsamt, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.
  • Verauslagung aller Gebühren der Konsulate und Behörden

Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Telefon 030-74789188
Mobil: 0160-2131383
Fax 030-74789175
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