Legalisierung(en) für Nepal
Alle Dokumente, die in Nepal Verwendung finden sollen, müssen zuvor vom Konsulat Nepal legalisiert werden. Das Konsulat von Nepal legalisiert ausschließlich Dokumente die von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments vorbeglaubigt wurden.
Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:
- Handelsregisterauszüge sollen vom Amtsgericht ausgestellt und anschließend vom zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden.
- Vollmachten und Bestätigungen müssen vom Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
Gebühren des Konsulats:
- 20,00 Euro pro Dokument
Sonstige Bestimmungen
- Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 4 Arbeitstage.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Nepal:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Unsere Dienstleistungen im Überblick
- Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
- Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
- Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
- Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesverwaltungsamt, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.
Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Telefon 030-74789188
Mobil: 0160-2131383
Fax 030-74789175
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