Legalisierung(en) für Nigeria

Alle Dokumente sollen vorab von den entsprechenden deutschen Behörden vorbeglaubigt werden. Anschließend können die Dokumente vom Konsulat legalisiert werden. Für die Ausfuhr nach Nigeria sind in der Regel legalisierte Ursprungszeugnisse sowie Handelsrechnungen erforderlich.

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Vollmachten, Handelsregisterauszüge und Verträge sind vom zuständigen Landgericht vorzubeglaubigen.
  • Auf den Ursprungszeugnissen ist immer die Rechnungsnummer zu vermerken.
  • Handelsrechnung und  Ursprungszeugnis müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.

Gebühren des Konsulats:

Die Gebühren für die Legalisierung von Geschäftsdokumenten betragen 300,00 Euro pro Dokument.


Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 7 Arbeitstage.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Nigeria:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

 

Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
  • Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
  • Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
  • Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.

Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Mobil: 0160-2131383
mail@visumcompany.de