Legalisierung(en) für Oman
Die Botschaft des Sultanats von Oman in Berlin legalisiert deutsche Dokumente für die Verwendung im Oman. Die eingereichten Dokumente sollen durch die jeweilige zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland vorbeglaubigt werden.
Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:
- Vollmachten, Satzungen etc. müssen vom Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vom entsprechenden Landgericht überbeglaubigt werden.
- Für die Vorbeglaubigung von Urkunden der Verwaltungsbehörden (z.B. Personenstandsurkunden, Meldebescheinigungen usw.) sind die jeweiligen Regierungspräsidenten (Bezirkisverwaltungen, Bezirksregierungen, Landesinnenministerien, Behörden für Inneres, Senatsverwaltungen, Aufsichts- und Dienstleisungsdirektionen und LABO in Berlin) zuständig.
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen müssen von ihrer zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
- Für die Vorbeglaubigung polizeilicher Führungszeugnisse sind der Generalbundesanwalt und das Bundeszentralregister zuständig.
Alle Dokumente müssen abschließend von der Ghorfa in Berlin beglaubigt werden, damit eine Legalisierung durch das Konsulat vom Oman erfolgen kann.
Gebühren des Konsulats:
Dokument | Original (EUR) | Kopie (EUR) |
Ursprungszeugnis | 100 | 125 |
Handelsvertrag / Trade Contract | 200 | 100 |
Handelsvollmacht | 300 | 150 |
Handelsregisterauszug | 150 | 150 |
Frachtliste / Cargo list | 150 | 150 |
Gesundheitszeugnis | 150 | 150 |
Feststellung des Jahresabschlusses | 150 | 150 |
Arbeiter-Genehmigungen | 150 | 150 |
Projektplanungen / Konzepte / Entwürfe | 150 | 150 |
Zertifikat zur Nutzung von Militärausrüstung | 150 | 150 |
Anträge auf vermisste Handelsdokumente | 150 | 150 |
Alle weiteren Handelserklärungen | 150 | 150 |
Handelsrechnung bis 10.000 USD | 250 | 125 |
Handelsrechnung von 10.001-50.000 USD | 350 | 175 |
Handelsrechnung von 50.001 - 100.000 USD | 500 | 250 |
Handelsrechnung über 100.000 USD | 750 | 375 |
Sonstige Bestimmungen
- Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 2 Arbeitstage.
- Das Originaldokument soll als Solches gekennzeichnet sein und sich von der Kopie unterscheiden
(„Original“ – Stempel o.ä.).
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Oman:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
- Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
- Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
- Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
- Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesverwaltungsamt, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.
Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
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