Legalisierung(en) für Philippinen
Auf allen Dokumenten, die vom philippinischen Konsulat legalisiert werden sollen, ist die Empfängeradresse der Philippinen anzugeben. Die zu legalisierenden Dokumente müssen vorab von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der Industrie-und Handelskammer, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht beglaubigt werden.
Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:
- Vollmachten (Power of Attorney), Verträge und Verpflichtungserklärungen müssen vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten werden von der zuständigen, örtlichen IHK vorbeglaubigt. Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland stammen, ist auch deren Ursprungsland anzugeben.
- Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vom Landgericht überbeglaubigt werden.
- Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
Gebühren des Konsulats:
Die Legalisierungsgebühr des PHILIPPINISCHEN Konsulats beträgt 22,50€ pro Dokument.
Sonstige Bestimmungen
- Alle Dokumente müssen in der Landessprache oder in Englischer Sprache verfasst, bzw. übersetzt sein. Dokumente die ausschließlich in deutscher Sprache vorliegen, können nicht legalisiert werden.
- Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 5 Arbeitstage.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Philippinen:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
- Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
- Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
- Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
- Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.
Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Mobil: 0160-2131383
mail@visumcompany.de