Legalisierung(en) für Singapur

Die Konsularabteilung der Botschaft Singapur in Berlin ist in der Bundesrepublik Deutschland die einzig verantwortliche, um konsularische Angelegenheiten zu bearbeiten.

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Vollmachten (Power of Attorney), Verträge und Verpflichtungserklärungen müssen vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen von der örtlichen IHK vorbeglaubigt werden.
  • Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vom Landgericht überbeglaubigt werden.

Gebühren des Konsulats:

Die Legalisierungsgebühr des Konsulats von Singapur beträgt 10,00 Euro pro Dokument.


Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 3 Arbeitstage.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Singapur:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
  • Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
  • Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
  • Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesverwaltungsamt, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.

Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Telefon 030-74789188
Mobil: 0160-2131383
Fax 030-74789175
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