Legalisierung(en) für Sri Lanka
Die zu legalisierenden Dokumente müssen vorab von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der Industrie-und Handelskammer, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht beglaubigt werden.
- Vollmachten (Power of Attorney), Verträge und Verpflichtungserklärungen müssen vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten werden von der zuständigen, örtlichen IHK vorbeglaubigt.
- Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vom Landgericht überbeglaubigt werden.
- Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
Gebühren des Konsulats:
Die Gebühren des Konsulats betragen 36,00 Euro pro Dokument.
Sonstige Bestimmungen
- Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 7 Arbeitstage.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Sri Lanka:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
- Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
- Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
- Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
- Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesverwaltungsamt, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.
Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Telefon 030-74789188
Mobil: 0160-2131383
Fax 030-74789175
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