Legalisierung(en) für Sudan
Auf allen Dokumenten, die vom sudanesischen Konsulat legalisiert werden sollen, ist die Empfängeradresse im Sudan anzugeben. Die zu legalisierenden Dokumente müssen vorab von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der Industrie- und Handelskammer, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht beglaubigt werden.
Vorbeglaubigung der Dokumente:
- Vollmachten (Power of Attorney), Verträge und Verpflichtungserklärungen müssen vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten werden von der zuständigen, örtlichen IHK vorbeglaubigt. Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland stammen, ist auch deren Ursprungsland anzugeben.
- Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vom Landgericht überbeglaubigt werden.
- Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
Gebühren des Konsulats
Die Legalisierungsgebühr des sudanesischen Konsulats beträgt 60,00€ pro Dokument.
Ursprungszeugnisse sind gebührenfrei.
Sonstige Bestimmungen
- Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 5 Arbeitstage.
- Handelsdokumente müssen von der GHORFA (Deutsch-Arabische-Handelskammer) in Berlin vorbeglaubigt werden. Auch diesen Service übernehmen wir gerne für Sie.
- Die Gebühren der Ghorfa betragen derzeit 20,00 Euro pro Dokument.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Sudan:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
- Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
- Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
- Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
- Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesverwaltungsamt, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.
Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Telefon 030-74789188
Mobil: 0160-2131383
Fax 030-74789175
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