Legalisierung(en) für Tadschikistan

Die zu legalisierenden Dokumente für Tadschikistan müssen vorab von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der Industrie- und Handelskammer, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht beglaubigt werden.

Vorbeglaubigung der Dokumente:

  • Vollmachten (Power of Attorney), Verträge und Verpflichtungserklärungen müssen vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten werden von der zuständigen, örtlichen IHK vorbeglaubigt. Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland sind, ist auch deren Ursprungsland anzugeben.
  • Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vom Landgericht überbeglaubigt werden.
  • Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.

Gebühren des Konsulats

  • Die Legalisierungsgebühr des tadschikischen Konsulats beträgt 50,00€ pro Dokument.

Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 10 Arbeitstage.
  • Alle Dokumente müssen in die tadschikische Sprache übersetzt werden, bevor diese legalisiert werden können. Das Konsulat bietet diesen Übersetzungsservice gegen Gebühr an. Preise auf Anfrage.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Tadschikistan:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
  • Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
  • Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
  • Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesverwaltungsamt, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.

Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
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