Legalisierung(en) für Usbekistan

Von deutschen Behörden ausgefertigte Schriftstücke werden von den Behörden und von juristischen Personen der Republik Usbekistan nur nach vorheriger Beglaubigung durch eine konsularische Vertretung bearbeitet. Die einzureichenden Schriftstücke sind in deutlicher und klarer Schrift auszufertigen und in die russische Sprache zu übersetzen (beeidigter oder ermächtigter Übersetzer). Stempel und Unterschriften sollten möglichst deutlich erkennbar sein. 

Vorbeglaubigungen ihrer Dokumente:

  • Vollmachten (Power of Attorney), Verträge und Verpflichtungserklärungen müssen vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen von der örtlichen IHK vorbeglaubigt werden.
  • Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht ausgestellt und vom Landgericht überbeglaubigt werden.

Gebühren des Konsulats:

Für die konsularische Beglaubigung wird pro Schriftstücke eine Gebühr von 125,00 Euro erhoben.


Sonstige Bestimmungen

  • Die Bearbeitungszeit im Konsulat beträgt ca: 5 Arbeitstage.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung Usbekistan:

  • Originaldokument/e
  • Kopie/n des/r Originaldokumente/s
  • ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany

Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
  • Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
  • Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
  • Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.

Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Mobil: 0160-2131383
mail@visumcompany.de