Legalisierung(en) für Vereinigte Arabische Emirate
Alle Dokumente müssen vor der Legalisierung durch die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments vorbeglaubigt werden.
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse müssen von der IHK beglaubigt sein. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden nur gemeinsam legalisiert. Die Adresse des Empfängers muss auf allen Dokumenten ersichtlich sein.
- Vollmachten, Verträge, Verpflichtungserkärungen müssen vom Notar und dem zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden.
- Hochschulzeugnisse müssen vom zuständigen Regierungspräsidenten vorbeglaubigt sein.
- Alle Dokumente sollen anschließend von der Ghorfa vorbeglaubigt werden.
Achtung: Ab sofort müssen alle Dokumente (bis auf Ursprungszeugnis + Handelsrechnung) vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg endbeglaubigt werden, bevor eine Legalisierung durch das Konsulat erfolgen kann. Gerne sind wir Ihnen auch dabei behilflich.
Gebühren des Konsulats
- Alle Gebühren des Konsulats werden durch den täglichen Wechselkurs berechnet.
Bitte erfragen Sie die Höhe der Gebühren deshalb direkt bei uns. Vielen Dank.
Sonstige Bestimmmungen
Die Bearbeitungszeit beträgt zur Zeit etwa 5 Arbeitstage.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Legalisierung VAE:
- Originaldokument/e
- Kopie/n des/r Originaldokumente/s
- ausgefülltes Auftragsformular der VisumCompany
Bitte senden Sie alle Dokumente nach Berlin. Sie erhalten umgehend nach Eintreffen der Dokumente eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
- Legalisierung von Handelsdokumenten und privaten Dokumenten in kürzester Zeit bei allen Konsulaten in Deutschland
- Bereitstellung von aktuellen Informationen zum Thema Legalisation auf dieser Website. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon oder per E-Mail.
- Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen vereidigten Übersetzer.
- Einholung von Vorbeglaubigungen beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, der Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) oder Landgerichten.
- Verauslagung aller Gebühren der Konsulate und Behörden
Haben Sie noch Fragen ? Wir helfen Ihnen gerne.
Mobil: 0160-2131383
mail@visumcompany.de